1. Geltungsbereich der allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen
Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit dem Reiseveranstalter geschlossenen Reisevertrages, soweit Skellig Reisen e. K. als
Reiseveranstalter im Sinne des § 651 a BGB auftritt. Tritt Skellig Reisen e. K. lediglich als Vermittler von Reisen auf, gelten die Reise- und
Zahlungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung des Reiseteilnehmers, die mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen kann, bietet der Reiseteilnehmer dem
Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters kommt der Reisevertrag
zustande.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Reiseteilnehmers ab, ist der Reiseveranstalter 10 Tage an dieses Angebot gebunden.
Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter innerhalb dieser Frist die
Annahme erklärt, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer bei Übersendung der Reisebestätigung auf
die Änderung hinweist und die Zahlung innerhalb der genannten Frist auf dem Konto des Reiseveranstalters eingegangen ist.
Sollte die Ausstellung von Ersatzdokumenten in Folge eines Verhaltens/Unterlassens, welches der Reiseteilnehmer zu vertreten hat, notwendig werden, so
ist der Reiseveranstalter berechtigt, pro Reiseteilnehmer den tatsächlichen Aufwand, mindestens jedoch € 25,00 zu berechnen.
3. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisegesamtpreises, mindestens jedoch € 50,00 pro Reiseteilnehmer, fällig. Bei
Vertragsabschluss in einer Summe fällig sind die Kosten für Reiserücktrittsversicherungen sowie sämtliche Leistungen, die lediglich die auf
Vermittlungstätigkeit des Reiseveranstalters zurückzuführen sind. Restzahlungen müssen spätestens 21 Tage vor Abreisedatum geleistet worden sein.
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung bzw. der Restreisepreis nicht bis zum Ablauf des 21 Tages vor dem Abreisedatum
vollständig bezahlt ist, berechtigt dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe des tatsächlich entstandenen
Schadens, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
Zahlungen sind ausschließlich in bar oder per Überweisung auf das Konto der Skellig Reisen e. K., welches dem Reiseteilnehmer bei Abschluss des
Reisevertrages bekanntgegeben wird, zu leisten. Die Übergabe der Reiseunterlagen erfolgt ausschließlich nach vollständiger Erbringung des Reisepreises
in den Räumlichkeiten des Reiseveranstalters Skellig Reisen e. K., Orplidstraße 8, 70597 Stuttgart. Werden die Reiseunterlagen auf ausdrücklichen
Wunsch des Reiseteilnehmers per Post oder mit einem anderen vergleichbaren Transportmittel versandt, übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung für
die rechtzeitige Zustellung der Reiseunterlagen.
4. Leistungen, Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, soweit diese Vertragsbestandteil geworden sind, sowie die hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Die gebuchte Reise beginnt und endet zu den in der Reisebestätigung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
Flugscheine und Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage.
Wenn der Reiseteilnehmer einzelne von ihm bezahlte Leistungen aus Gründen nicht in Anspruch nimmt, die dem Reiseteilnehmer zuzurechnen sind, kann der
Reiseveranstalter dem Reiseteilnehmer nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Reiseveranstalter seinerseits von dem entsprechenden
Leistungsträger eine Gutschrift erteilt. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich im Vergleich zum Gesamtwert der Reise um völlig unerhebliche Leistungen
handelt.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und/oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden
und von dem Reiseveranstalter nicht wider den Grundsätzen von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungsabweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reisen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6. Rücktritt, Umbuchung, ErsatzpersonRücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter Skellig Reisen e. K., Orplidstraße 8, 70597 Stuttgart zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter.
Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse) kann der Reiseveranstalter einen
angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen auf seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, nachzuweisen, dass
keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als mit den vorstehenden Pauschalen oder den nachstehenden Stornoregelungen im Katalog
ausgewiesen sind.
Die Höhe der angemessenen Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis.
Die Rücktrittspauschalen, die der Reiseveranstalter im Falle des Rücktritts des Reiseteilnehmers von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern kann,
betragen in der Regel jeweils pro Person in % vom Reisepreis:
a) Pauschalreisen:
7. Haftung, Verjährung
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der
Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als lediglich vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haftet der Reiseveranstalter
nicht.
Die Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises, maximal jedoch € 3.000,00 je
Reise und Reiseteilnehmer beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) der Reiseveranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung eines Leistungserbringers innerhalb der vertraglich vereinbarten Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter
jeweils je Reiseteilnehmer und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, nicht jedoch über einen Betrag von € 3.000,00 je Reise
und Person.
Sämtliche in Betracht kommenden vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich bei Skellig Reisen e. K., Orplidstraße 8, 70597 Stuttgart geltend gemacht werden, wobei es bei der
Geltendmachung auf den pünktlichen Zugang der Anspruchserhebung bei Skellig Reisen e. K. ankommt.
Ersatzansprüche wegen unerlaubter Handlungen, soweit es sich um einen Personenschaden handelt, müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vereinbarten Reiseende, spätestens jedoch einen Monat nach Kenntnis bzw. Kennenmüssen von Schädiger(n) oder schädigendem Ereignis schriftlich bei
Skellig Reisen e. K., Orplidstraße 8, 70597 Stuttgart geltend gemacht werden.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus
unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an
dem die Reise nach dem Vertrag enden soll, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für jede
Verhandlung über die von Ihnen erhobenen Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis der Reiseteilnehmer oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigern. Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wie
Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
8. Stornierungen oder Änderungen von Flug- Fährpassagen
Die im Rahmen von Pauschalreisen gebuchten Fähr- und Fluggesellschaften behalten sich vor, Flüge bzw. Fährpassagen zu ändern, zu verlegen, zu stornieren
oder zu bündeln. Darauf hat der Reiseveranstalter keinen Einfluss. Daraus sich ergebende eventuelle Ansprüche können dem Reiseveranstalter gegenüber
nicht geltend gemacht werden.
9. Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der
Reise abgeschlossen werden sollte.
10. Leistungs- oder Preisänderungen
Abweichung einzelner Reiseleistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind, soweit diese nach Vertragsabschluss notwendig werden,
zulässig, soweit die Abweichungen unerheblich sind und die gesamte Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck-
und/oder Rechenfehlern bleiben, auch nach Erstellung einer Reisebestätigung, vorbehalten. Eine nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten wie z. B.
Treibstoffkosten, Maut, Hafen-/ Flughafengebühren, Wechselkurse etc. berechtigen uns zur anteiligen Erhöhung der entsprechenden Leistung soweit die zur
Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsabschluss noch nicht eingetreten oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder gesetzlichen Vorgaben
folgen.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des entsprechenden Reiselandes ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dem Reiseteilnehmer erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, es hätte ein Informationsversagen des
Reiseveranstalters vorgelegen. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern Sie im Besitz eines von ihr
ausgestellten Pass bzw. Personalausweises sind. Ist der Reisende Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen oft andere Bestimmungen beachtet
werden, welche am zuständigen Konsulat zu erfragen sind.
Der Reiseveranstalter haftet nur dann für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
der Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt war und die eingetretene Verzögerung zu vertreten hat.
Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standart. Aus diesem Grunde wird empfohlen, etwaige Benutzungshinweise streng
zu beachten.
12. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es wurden nur solche
persönliche Daten des Reiseteilnehmers erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Alle Angaben in unseren
Prospekten und auf unserer Internet Homepage werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Einzelheiten der
Darstellung entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle frühere Publikationen
über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
13. Gerichtsstand, Rechtsgeltung
Es gilt deutsches Recht.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist, gilt Stuttgart als vereinbarter Gerichtsstand.
Skellig Reisen e. K.
Orplidstraße 8
70597 Stuttgart
Stand: Februar 2011