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Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters Skellig Reisen e. K.


(Stand: Februar 2011)

1. Geltungsbereich der allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen
Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit dem Reiseveranstalter geschlossenen Reisevertrages, soweit Skellig Reisen e. K. als Reiseveranstalter im Sinne des § 651 a BGB auftritt. Tritt Skellig Reisen e. K. lediglich als Vermittler von Reisen auf, gelten die Reise- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung des Reiseteilnehmers, die mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen kann, bietet der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters kommt der Reisevertrag zustande.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Reiseteilnehmers ab, ist der Reiseveranstalter 10 Tage an dieses Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer bei Übersendung der Reisebestätigung auf die Änderung hinweist und die Zahlung innerhalb der genannten Frist auf dem Konto des Reiseveranstalters eingegangen ist.

Sollte die Ausstellung von Ersatzdokumenten in Folge eines Verhaltens/Unterlassens, welches der Reiseteilnehmer zu vertreten hat, notwendig werden, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, pro Reiseteilnehmer den tatsächlichen Aufwand, mindestens jedoch € 25,00 zu berechnen.

3. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisegesamtpreises, mindestens jedoch € 50,00 pro Reiseteilnehmer, fällig. Bei Vertragsabschluss in einer Summe fällig sind die Kosten für Reiserücktrittsversicherungen sowie sämtliche Leistungen, die lediglich die auf Vermittlungstätigkeit des Reiseveranstalters zurückzuführen sind. Restzahlungen müssen spätestens 21 Tage vor Abreisedatum geleistet worden sein.

Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung bzw. der Restreisepreis nicht bis zum Ablauf des 21 Tages vor dem Abreisedatum vollständig bezahlt ist, berechtigt dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

Zahlungen sind ausschließlich in bar oder per Überweisung auf das Konto der Skellig Reisen e. K., welches dem Reiseteilnehmer bei Abschluss des Reisevertrages bekanntgegeben wird, zu leisten. Die Übergabe der Reiseunterlagen erfolgt ausschließlich nach vollständiger Erbringung des Reisepreises in den Räumlichkeiten des Reiseveranstalters Skellig Reisen e. K., Orplidstraße 8, 70597 Stuttgart. Werden die Reiseunterlagen auf ausdrücklichen Wunsch des Reiseteilnehmers per Post oder mit einem anderen vergleichbaren Transportmittel versandt, übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung für die rechtzeitige Zustellung der Reiseunterlagen.

4. Leistungen, Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, soweit diese Vertragsbestandteil geworden sind, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Die gebuchte Reise beginnt und endet zu den in der Reisebestätigung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

Flugscheine und Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage.

Wenn der Reiseteilnehmer einzelne von ihm bezahlte Leistungen aus Gründen nicht in Anspruch nimmt, die dem Reiseteilnehmer zuzurechnen sind, kann der Reiseveranstalter dem Reiseteilnehmer nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Reiseveranstalter seinerseits von dem entsprechenden Leistungsträger eine Gutschrift erteilt. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich im Vergleich zum Gesamtwert der Reise um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und/oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von dem Reiseveranstalter nicht wider den Grundsätzen von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungsabweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reisen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

6. Rücktritt, Umbuchung, ErsatzpersonRücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.

Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter Skellig Reisen e. K., Orplidstraße 8, 70597 Stuttgart zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter.

Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse) kann der Reiseveranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen auf seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als mit den vorstehenden Pauschalen oder den nachstehenden Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen sind.

Die Höhe der angemessenen Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis.
Die Rücktrittspauschalen, die der Reiseveranstalter im Falle des Rücktritts des Reiseteilnehmers von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern kann, betragen in der Regel jeweils pro Person in % vom Reisepreis:

a) Pauschalreisen:

  • bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises, mindestens € 50,00 pro Person
  • ab 44-22 Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
  • vom 21-8 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
  • vom 7. Tag bis Reisebeginn: 100 % des Reisepreises

    b) Ferienhäuser, Wohnmobile und Kabinenkreuzer
  • bis 7 Tage nach Erhalt der Bestätigung: € 50,00
  • nach 7 Tagen: 30 % des Mietpreises, falls eine Weitervermietung gelingt, ansonsten 100 % des Mietpreises

    c) Mietwagen
  • Pauschal € 50,00

    d) Fähren, Flüge, Busreisen, Hotels, U. Pensionen
  • Hier gelten die Bedingungen der jeweiligen Leistungserbringer

    e) Pferdewagen, Reiterferien, Fahrradferien, Wanderferien, Golfreisen, Sprachferien
  • bis 42 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
  • vom 41 Tag bis Reiseantritt: 100 % des Reisepreises

    f) Flugeinzelbuchungen (Linienflug)
  • 100% nach Festbuchung/Ticketausstellung

    Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Reiseteilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, die diesem durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehende Mehrkosten, mindestens jedoch € 30,00, zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.

    Sondertarife sind von der Ersatzteilnahme ausgeschlossen.

    Der Reiseveranstalter kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
    a) eine in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl für die konkrete Reise nicht erreicht wurde oder
    b) die Kosten der Durchführung der konkreten Reise aufgrund von Umständen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, in einem für den Reiseveranstalter unzumutbaren Rahmen steigen.

    Der Reiseveranstalter kann jederzeit fristlos zurücktreten, wenn
    a) der Reisepreise nicht bis spätestens am 21. Tag vor Abreisedatum bei Skellig Reisen e. K. eingegangen ist oder
    b) schwerwiegende Gründe in der Person des Teilnehmers gegeben sind, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise nicht gewährleisten

    Der Reiseteilnehmer hat dann Anspruch auf den geleisteten Reisepreis, abzüglich des von dem Reiseteilnehmer zu zahlenden Schadensersatzes für den Fall eines von dem Reiseteilnehmer verursachten Rücktritts vom Reisevertrag. Eine weitergehende Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen.

    7. Haftung, Verjährung
    Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als lediglich vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haftet der Reiseveranstalter nicht.

    Die Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises, maximal jedoch € 3.000,00 je Reise und Reiseteilnehmer beschränkt, soweit
    a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
    b) der Reiseveranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

    Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung eines Leistungserbringers innerhalb der vertraglich vereinbarten Reise gegenüber dem Reiseveranstalter ausgeschlossen oder beschränkt ist.

    Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter jeweils je Reiseteilnehmer und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, nicht jedoch über einen Betrag von € 3.000,00 je Reise und Person.

    Sämtliche in Betracht kommenden vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich bei Skellig Reisen e. K., Orplidstraße 8, 70597 Stuttgart geltend gemacht werden, wobei es bei der Geltendmachung auf den pünktlichen Zugang der Anspruchserhebung bei Skellig Reisen e. K. ankommt.

    Ersatzansprüche wegen unerlaubter Handlungen, soweit es sich um einen Personenschaden handelt, müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, spätestens jedoch einen Monat nach Kenntnis bzw. Kennenmüssen von Schädiger(n) oder schädigendem Ereignis schriftlich bei Skellig Reisen e. K., Orplidstraße 8, 70597 Stuttgart geltend gemacht werden.

    Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden soll, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für jede Verhandlung über die von Ihnen erhobenen Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis der Reiseteilnehmer oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wie Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

    8. Stornierungen oder Änderungen von Flug- Fährpassagen

    Die im Rahmen von Pauschalreisen gebuchten Fähr- und Fluggesellschaften behalten sich vor, Flüge bzw. Fährpassagen zu ändern, zu verlegen, zu stornieren oder zu bündeln. Darauf hat der Reiseveranstalter keinen Einfluss. Daraus sich ergebende eventuelle Ansprüche können dem Reiseveranstalter gegenüber nicht geltend gemacht werden.

    9. Reiserücktrittskostenversicherung
    Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte.

    10. Leistungs- oder Preisänderungen
    Abweichung einzelner Reiseleistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind, soweit diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, zulässig, soweit die Abweichungen unerheblich sind und die gesamte Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und/oder Rechenfehlern bleiben, auch nach Erstellung einer Reisebestätigung, vorbehalten. Eine nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten wie z. B. Treibstoffkosten, Maut, Hafen-/ Flughafengebühren, Wechselkurse etc. berechtigen uns zur anteiligen Erhöhung der entsprechenden Leistung soweit die zur Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsabschluss noch nicht eingetreten oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder gesetzlichen Vorgaben folgen.

    11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
    Für die Einhaltung von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des entsprechenden Reiselandes ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dem Reiseteilnehmer erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, es hätte ein Informationsversagen des Reiseveranstalters vorgelegen. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern Sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Pass bzw. Personalausweises sind. Ist der Reisende Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen oft andere Bestimmungen beachtet werden, welche am zuständigen Konsulat zu erfragen sind.

    Der Reiseveranstalter haftet nur dann für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt war und die eingetretene Verzögerung zu vertreten hat.

    Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standart. Aus diesem Grunde wird empfohlen, etwaige Benutzungshinweise streng zu beachten.

    12. Datenschutz
    Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es wurden nur solche persönliche Daten des Reiseteilnehmers erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Alle Angaben in unseren Prospekten und auf unserer Internet Homepage werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Einzelheiten der Darstellung entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle frühere Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

    Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.

    13. Gerichtsstand, Rechtsgeltung
    Es gilt deutsches Recht.

    Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist, gilt Stuttgart als vereinbarter Gerichtsstand.

    Skellig Reisen e. K.
    Orplidstraße 8
    70597 Stuttgart

    Stand: Februar 2011